Chancen für Familien

Unterstützung von A wie Antragstellung bis Z wie Zusammenführung

 

Wenn Menschen fliehen, sind sie nicht immer im Familienverbund unterwegs. Oft werden die besonders schutzbedürftigen Familienmitglieder zu Hause zurückgelassen, in der Hoffnung, sie später über einen sicheren Weg, nachzuholen. Der Bedarf an Beratung und Unterstützung der Zusammenführung von Familien war in unserer Arbeit immer präsent und nahm in den vergangenen Jahren zu. Seit Januar 2022 ist das Projekt „Chancen für Familien“ (gefördert durch den Zweckerfüllungsfonds der Diözese Rottenburg-Stuttgart) im Asylzentrum Tübingen am Start.

 

Alle geflüchteten Menschen, die einen Teil der Familie zurücklassen mussten, können die Unterstützung des Projektes in Anspruch nehmen. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Familienzusammenführung müssen jedoch gegeben sein. Bei der Erstinformation werden die rechtlichen Voraussetzungen der Zusammenführung geklärt, das zuständige Konsulat im Heimatland oder im Nachbarland wird bestimmt und die notwendigen Unterlagen besprochen.

 

Das Vorgehen ist sehr komplex, unser Case Management beinhaltet deshalb klare Absprachen - wer bis wann was erledigt, bzw. wer unterstützend hinzugezogen wird. Die geflüchteten Menschen haben so stets den Überblick über den Stand des Verfahrens und sind am Fortschritt beteiligt. Die Terminierung zur Vorsprache beim Konsulat dauert zwischen 4-12 Monaten, je nach Auslastung vor Ort. Während des gesamten Prozesses, der sich oft über Jahre zieht, bis die Familie einreisen kann, sind die Menschen sehr angespannt und benötigen neben der inhaltlichen Unterstützung auch medizinische und psychologische Hilfestellung. Wir bieten im Rahmen unserer Arbeit stabilisierende Gespräche an, verweisen aber bei Bedarf an unsere Kooperationspartner im medizinischen und psychologischen/ psychiatrischen Bereich und weitere Fachstellen.

 

Unser gesamtes Netzwerk in der Asylerstberatung und Arbeits- und Ausbildungsberatung wird mit einbezogen.

 

Jede Familienzusammenführung ist individuell, abhängig von den rechtlichen und faktischen Gegebenheiten, auch von den Ressourcen der Personen.

 

 

Beratungszeiten

nach Anmeldung per E-Mail:

Montag, 14-17 Uhr & nach Vereinbarung

 


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