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Familienzusammenführung DRK Suchdienst
Aktuelle Information des DRK Suchdienstes „Familienzusammenführung von und zu Flüchtlingen - Beratung in Zeiten des Coronavirus, Stand 19.03.2020
Orientierungshilfe 1 FZ Flüchtlinge _ 19
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Duldung

Bei einem bestehenden Abschiebungshindernis, das voraussichtlich in den nächsten 12 Monaten nicht wegfallen wird oder erst dann wieder zur Prüfung ansteht (dauerhafte familiäre Bindungen, schwerwiegende Krankheitsfälle), wird die Duldung für 12 Monate erteilt.

 

In den Fällen, in denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen in Betracht kommen, wird eine Duldung für sechs Monate mit auflösender Bedingung erteilt. Dies gilt auch für Dublin-Fälle.

 

In Fällen, die einer besonderen Überwachung bedürfen, etwa wegen geplanter Inhaftnahme oder erforderlicher Anwesenheitskontrolle, können kürzere Duldungszeiträume angeordnet werden. Dies wird allerdings restriktiv gehandhabt. 

Asylbescheide

Wenn Bescheide ordnungsgemäß zugestellt sind, müssen die Betroffenen alles tun, die Fristen einzuhalten, Wiedereinsetzung wird nur unter strengen Voraussetzungen gewährt.

 

Es gibt keine Garantie, dass die Rechtsantragsstelle regelmäßig geöffnet ist und auch alle Faxgeräte in Betrieb sind. Man darf sich nicht darauf verlassen, am letzten Tag ein Fax zu senden. Sollten die Person verhindert sein, rechtzeitig den Rechtsbehelf einzulegen, muss - wie oben ausgeführt - der Wiedereinsetzungsantrag zeitnah nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden.

 

Eine Wiedereinsetzung setzt nach § 60 Abs. 1 VwGO voraus, dass der Betroffene ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten; das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten wird ihm zugerechnet (§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO ). Die Wiedereinsetzungsgründe, d.h. sämtliche Umstände, die für die Frage von Bedeutung sind, auf welche Weise und durch wessen Verschulden es zu der Fristversäumnis gekommen ist, müssen bei einemWiedereinsetzungsgesuch grundsätzlich innerhalb der Antragsfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO dargelegt werden. Erforderlich ist eine rechtzeitige substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristsäumnis wesentlichen Tatsachen (BVerwG, Beschlüsse vom 3. Februar 1993 - 6 B 4.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 183 und vom 6. Dezember 2000 - 2 B 57.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 236). Das Wiedereinsetzungsrecht gilt auch im Asylverfahren; die Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten bei der Frage der Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist ist im verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren mit dem Grundgesetz vereinbar (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. April 2017 - 1 B 66.17 - [...]).

 

Wir gehen gerade auf verschiedenen Ebenen auf das BAMF zu, dass jetzt keine Ablehnungsbescheide den Betroffenen zugestellt werden und erst mal geklärt wird, wie die betroffenen dann auch Zugang zur Beratung und zu Rechtsschutz haben.

 

Verhinderung von Ausreisen (Drittstaatenangehörige)

Es gibt vermehrt Drittstaatsangehörige, die sich zu Besuchszwecken für 3 Monate visafrei (z.B. Bosnien, Serbien) bzw. mit Schengen-Visum hier aufhalten und jetzt wegen Corona nicht ausreisen können.

 

Bei einem rechtmäßigen Aufenthalt zu Besuchszwecken (visafrei oder Schengenvisum) kann nach den Schengen-Regeln die Ausländerbehörde vor Ort das Visum aus humanitären Gründen bis zu 6 Monaten verlängern. Die Verlängerung des rechtmäßigen Aufenthaltes kommt auch auf Grundlage von § 25 IV oder § 25 V AufenthG in Betracht… Antrag stellen vor Ablauf des rechtmäßigen Aufenthaltes! Zur Fiktionswirkung siehe § 81 Abs. 3 und Abs. 4 AufenthG. Wenn kein Anspruch besteht bzw. keine Verlängerung im Ermessenswege als rechtmäßiger Aufenthalt in Betracht kommt, dann ist zumindest eine Duldung zu erteilen.

 

Ggf. bei Mittellosigkeit besteht ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II/SGB XII Oder auf Leistungen nach dem AsylbLG – allein der tatsächliche Aufenthalt in Deutschland ist entscheidend. Siehe dazu auch die Grundsatzentscheidung des BVerfG zum AsylbLG von 2012: aus Art. 1 u. Art. 2 Abs. 2 GG folgt das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, auch für Ausländer, migrationspolitisch nicht zu relativieren. Bei bestehender Obdachlosigkeit muss die Ortspolizeibehörde in der Gemeinde des tatsächlichen Aufenthaltes die Person unterbringen.

 



Tübingen: Erleichterung für aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten

Fast alle Anträge bei der städtischen Ausländerbehörde können ab sofort schriftlich eingereicht werden, sodass kein persönlicher Kontakt nötig ist. Zur Klärung offener Fragen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 8 bis 16 Uhr unter Telefon 204-2020 erreichbar. Es gelten folgende Regelungen:

 

Duldungen werden derzeit um sechs Monate verlängert, Aufenthaltsgestattungen um zwölf Monate. Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sollte rechtzeitig vor Ablauf schriftlich beantragt werden. Das kann in einem formlosen Schreiben oder per E-Mail an auslaenderamt@tuebingen.de geschehen. Wer möchte, kann auch das entsprechende Formular anfordern. Pässe und die alte Aufenthaltserlaubnis sollen bei den Antragstellern verbleiben. Die Ausländerbehörde stellt dann eine sogenannte Fiktionsbescheinigung aus, mit der die bisherige Aufenthaltserlaubnis weiterhin gilt.

 

Bei erstmaliger Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis muss der Antrag schriftlich gestellt werden. Wenn möglich, wird auch in diesem Fall auf eine persönliche Vorsprache verzichtet. Stattdessen kann der Pass nach Rücksprache eingesendet und mit einem Klebeetikett versehen werden. Wenn die Aufenthaltserlaubnis voneiner anderen Behörde für den Erhalt von finanziellen Leistungen verlangt wird, kann ein Termin zur Antragstellung beantragt werden (Telefon 204-2020).  Anträge auf Erteilung einer Beschäftigungs- oder Ausbildungsduldung müssen auf dem Postweg eingereicht werden. Das entsprechende Dokument wird bei positiver Entscheidung zugeschickt.

 

Umverteilungsanträge sowie Anträge auf Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzauflage sind schriftlich zu stellen. Bei beabsichtigter Arbeitsaufnahme oder Änderung des Arbeitgebers ist das Formular „Stellenbeschreibung“ von der Internetseite der Arbeitsagentur auszufüllen und mit dem Entwurf des Arbeitsvertrages auf dem Postweg einzureichen.

 

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Kommentare: 2
  • #1

    admin (Sonntag, 17 April 2022 03:21)

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  • #2

    admin (Sonntag, 17 April 2022 03:22)

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