Themenseite: §25b AufenthG

Zunehmends ist der §25b AufenthG ein wichtiger Beratungsinhalt. Er betrifft zahlreiche Menschen die 2014, 2015 eingereist sind. Auf dieser Themenseite wurden Informationen zusammengestellt, um einen ersten Überblick zu gewähren, oder die Beratungspraxis zu ergänzen. Um Hinweise auf weitere Materialien wird gebeten.  Kontakt | r.malina@asylzentrum-tuebingen.de

Arbeitshilfen

 



Dieses basic info enthält die wichtigsten allgemeinen Informationen. Für Besonderheiten oder spezielle Fragen oder Unterstützung im Einzelfall können Sie uns oder eine andere Beratungsstelle oder eine*n
Rechtsanwält*in kontaktieren.


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PlanB - 25b basic infos
2021-10-13_basic-info_25b_nachhaltige_in
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Mit de aktualisierten Broschüre des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg und der Werkstatt PARITÄT erhalten Geflüchtete und Unterstützer*innen einen Überblick


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25b - Zielgruppenflyer
2021-12-Zielgruppenflyer-25b_NIFA_BMAS_V
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Das Diakonisches Werk Baden und Württemberg und der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart haben ihre Arbeitshilfe zu Bleiberechtsregelungen aktualisiert


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Informationsblatt - Bleiberechtsregelung
2022-01-31-Infoblatt-Stichtagsfreie-Blei
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Mehrsprachige Videos

 


Das Streetwork-Projekt PASST! hat mehrsprachige Videos zum §25b AufenthG. Leider haben sich kleine Fehler eingeschlichen. Die Videos geben einen ersten Einblick in die Gesetzeslage. Eine individuelle Beratung ersetzen sie nicht. Deshalb auch der Hinweis auf weiteres Informationsmaterial auf dieser Themenseite.

#MANDINKA


#WOLOF

#ARABISCH


#DARI

#RUSSISCH


#DEUTSCH



Gesetzestext und Anwendungshinweise

 


Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet - (AufenthG)

§ 25b Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration

Einem geduldeten Ausländer soll abweichend von § 5 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn er sich nachhaltig in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert hat. Dies setzt regelmäßig voraus, dass der Ausländer sich seit mindestens acht Jahren oder, falls er zusammen mit einem minderjährigen ledigen Kind in häuslicher Gemeinschaft lebt.....[zum kompletten Gesetzetext]


Anwendungshinweise des Landes Baden-Württemberg zu § 25b AufenthG

- JuMi-Erlass an die unteren Ausländerbehörden 02.08.22-

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m Koalitionsvertrag „Jetzt für Morgen – Der Erneuerungsvertrag für Baden-Württem-
berg“ haben die die Landesregierung tragenden Parteien vereinbart, entlang der Ma-
xime „Wer arbeitet und sich integriert hat, soll bleiben dürfen“ die Spielräume des
§ 25b AufenthG zu nutzen, um Geflüchteten einen rechtmäßigen Aufenthalt zu ermöglichen.
JuM 02.08.2022 Begleitschreiben und Anwe
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Allgemeine Anwendungshinweise des BMI zur Einfügung des § 25b AufenthG durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 (BGBI.I S. 1386)

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Durch Artikel 1 Nummer 13 des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 (BGBl. I S. 1386) wurde mit § 25b Aufenthaltsgesetz ein neues Aufenthaltsrecht in das Aufenthaltsgesetz eingefügt, die Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration. Mit § 25b wurde erstmalig...
Anwendungshinweise_25b.docx.pdf
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Präsentationen und Fortbildungsmaterialien

 

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Fortbildung vom Flüchtlingsrat B-W vom 24.05.2022 in Hohenlohe. "Von der Duldung zum Bleiberecht...." Fachreferent: Sebastian Röder. Ab Seite 40 geht es um den §25b AufenthG
2022-05-24-Fobi-Hohenlohe.pdf
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